Kinderschutzkonzept
Präambel
Unser Fußballverein trägt eine besondere Verantwortung für das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Von unseren rund 400 Mitgliedern sind etwa 140 Kinder und Jugendliche aktiv im Trainings- und Spielbetrieb eingebunden.
Der Verein steht für Respekt, Fairness, Toleranz und Gewaltfreiheit. Wir schaffen ein sicheres Umfeld, in dem sich Kinder und Jugendliche sportlich und persönlich entwickeln können.
Der Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt hat für uns höchste Priorität.
Das folgende Konzept wurde durch den BGB Vorstand des Vereins am 07.07.2026 beschlossen und anschließend veröffentlicht. Es wird digital wie analog verteilt sowie bei JHV erläutert.
§1 Geltungsbereich
Dieses Kinderschutzkonzept gilt für:
• alle Trainerinnen und Trainer
• Übungsleiterinnen und Übungsleiter
• Betreuerinnen und Betreuer
• Vorstandsmitglieder
• Ehrenamtliche
• Praktikantinnen und Praktikanten
• Helferinnen und Helfer bei Veranstaltungen
• Alle Weiteren Personen im Verein oder Umfeld.
Es gilt für den Trainingsbetrieb, Spielbetrieb, Turniere, Fahrten, Freizeiten und alle Vereinsveranstaltungen.
§2 Kinderschutzbeauftragte / Ansprechpartner
Als zentrale Beauftragte im Vorstand für Fragen, Hinweise oder Verdachtsfälle benennen wir:
Jacqueline Obst (Geschäftsführerin)
Tim Diehr (stv. Geschäftsführer)
Sie fungieren als Kinderschutzbeauftragte des Vereins.
Aufgaben:
• Vertrauenspersonen für Kinder, Eltern und Vereinsmitglieder
• Entgegennahme von Hinweisen und Beschwerden
• Einleitung notwendiger Schritte
• Kontaktaufnahme zu Fachstellen oder Jugendamt
• Dokumentation von Vorfällen
• Sensibilisierung des Vereins für das Thema Kinderschutz
Die Kontaktdaten werden auf der Vereinswebsite sowie im Vereinsheim sichtbar ausgehängt.
Beide sind jeweils die Vereinsverantwortlichen.
Christopher Kim (Trainer) ist als Ansprechperson.
§3 Verhaltenskodex
Alle im Verein tätigen Personen verpflichten sich zu folgendem Verhalten:
I. Umgang miteinander
• Wir begegnen Kindern und Jugendlichen mit Respekt und Wertschätzung.
• Wir tolerieren keine Form von Gewalt, Diskriminierung oder Mobbing.
• Wir achten auf eine altersgerechte Kommunikation.
II. Körperkontakt
• Körperkontakt erfolgt ausschließlich sportbezogen oder aus pädagogisch nachvollziehbaren Gründen.
• Hilfestellungen werden transparent gestaltet.
• Intime Bereiche werden niemals berührt.
III. Umkleide- und Duschsituationen
• Trainer betreten Umkleiden nur nach Ankündigung.
• Duschen mit Kindern/Jugendlichen ist untersagt.
• Die Privatsphäre wird jederzeit gewahrt.
IV. Einzeltraining / Gespräche
• Einzelgespräche finden möglichst in Sicht- oder Hörweite Dritter statt.
• Keine abgeschlossenen Räume ohne Transparenz.
V. Digitale Kommunikation
• Kommunikation erfolgt transparent (z. B. über offizielle Gruppen).
• Private Nachrichten an einzelne Minderjährige werden vermieden, soweit möglich. Sie dürfen nur dem sportlichen Zweck dienen
• Keine Weitergabe privater Fotos oder Videos.
VI. Bekanntgabe
• Die Trainer und Mitglieder werden bei Aufnahme sowie Übernahme ihrer Aufgaben extra auf diese Satzung hingewiesen und müssen sich Ihrer Einhaltung verpflichten. Es finden bei Trainersitzungen regelmäßig Schulungen statt.
§4 Präventionsmaßnahmen
Zur aktiven Vorbeugung werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
• Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Trainer und Betreuer
• Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung
• Regelmäßige Sensibilisierung zum Thema Kinderschutz
• Klare Regeln für Trainings- und Wettkampfsituationen
• Transparente Beschwerdewege werden gewährleistet durch die flache Hierarchie.
• Der Verein verpflichtet sich, alle Personen, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, regelmäßig zum Thema Kinderschutz, Prävention von sexualisierter Gewalt sowie zum Umgang mit Grenzverletzungen zu sensibilisieren und fortzubilden.
• Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie weitere mit Kindern und Jugendlichen arbeitende Personen nehmen verpflichtend an Informationsveranstaltungen und Schulungen des Vereins zum Kinderschutz teil.
• Auf Grundlage des Verhaltenskodex des Vereins werden gemeinsame Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen entwickelt. Diese Regeln sind von den betreffenden Personen anzuerkennen und einzuhalten.
• Der Verein stellt sicher, dass alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen Personen über die Grundsätze des Kinderschutzkonzeptes informiert sind und ihre Verantwortung für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahrnehmen.
§4a Prävention durch Überprüfung der Trainer
• Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen verpflichtet sich der Verein zur Prüfung der erweiterten Führungszeugnisse gemäß § 72a SGB VIII für alle Personen, die regelmäßig oder dauerhaft im kinder- und jugendbezogenen Bereich tätig sind.
• Dies gilt insbesondere für Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Personen, die Kinder und Jugendliche bei Vereinsfahrten, Ausflügen, Trainingslagern, Turnieren oder Veranstaltungen mit Übernachtungen begleiten.
• Eine Tätigkeit im kinder- und jugendbezogenen Bereich ist nur nach erfolgter Prüfung des erweiterten Führungszeugnisses zulässig. Personen, deren erweitertes Führungszeugnis relevante Eintragungen im Sinne des §72a Abs. 1 SGB VIII enthält oder die die Vorlage verweigern, werden von entsprechenden Tätigkeiten ausgeschlossen.
• Die Verarbeitung und Aufbewahrung der Informationen erfolgt vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die konkreten Abläufe zur Beantragung, Vorlage, Prüfung und Dokumentation werden in einer ergänzenden Kinderschutzordnung geregelt.
§5 Risikoanalyse im Fußballverein
Mögliche Risikobereiche:
• Umkleide- und Duschsituationen
• Auswärtsfahrten
• Turniere mit Übernachtungen
• Einzeltraining
• Digitale Kommunikation
• Emotionale Drucksituationen im Wettkampf
Diese Bereiche werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
§6 Beschwerde- und Interventionsverfahren
I. Bei einem Verdacht gilt:
1. Ruhe bewahren
2. Betroffene ernst nehmen
3. Keine eigenen Ermittlungen durchführen
4. Sofortige Information der Kinderschutzbeauftragten
5. Dokumentation des Vorfalls
II. Weiteres Vorgehen
• Einschätzung der Situation
• Kontaktaufnahme mit Fachberatungsstellen
• Ggf. Information des Jugendamtes
• Schutz des betroffenen Kindes steht immer an erster Stelle Absolute Vertraulichkeit wird gewährleistet.
III. Generelles Vorgehen/ Verpflichtung
• Der Verein verpflichtet sich, bei Verdachtsfällen oder Vorfällen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen, nach festgelegten Interventionsverfahren vorzugehen.
• Hierzu benennt der Verein verantwortliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (siehe oben) für den Kinderschutz. Diese koordinieren im Krisenfall die notwendigen Maßnahmen, beraten Beteiligte und stellen die Einhaltung der vereinbarten Abläufe sicher.
• Die Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege sowie der Umgang mit
internen und externen Informationen werden in verbindlichen Interventionsleitlinien des Vereins festgelegt.
• Der Schutz und das Wohl des betroffenen Kindes oder Jugendlichen stehen bei allen Maßnahmen im Mittelpunkt.
§7 Beteiligung von Kindern, Eltern und externer Stellen.
• Kinder werden über ihre Rechte informiert.
• Eltern werden über das Kinderschutzkonzept informiert.
• Offene Gesprächskultur wird aktiv gefördert.
• Der Verein steht jederzeit mit dem Jugendamt der Stadt und dem des Kreises im Austausch und nimmt Angebote wahr.
• Der Verein hat die Vereinbarung mit dem Jugendamt unterzeichnet.
§8 Sanktionen
Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex können folgende Maßnahmen
ergriffen werden:
• Gespräch und Ermahnung
• Schriftliche Verwarnung
• Ausschluss aus dem Trainingsbetrieb
• Vereinsausschluss
• Einschaltung externer Stellen
§9 Informationen
• Der Verein verpflichtet sich zu einer offenen und transparenten Kommunikation über seine Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
• Mitglieder, Eltern sowie Kinder und Jugendliche werden regelmäßig über das Kinderschutzkonzept, den Verhaltenskodex und die geltenden Verhaltensregeln informiert.
• Die Information wird insbesondere durch Mitgliederversammlungen, Veröffentlichungen auf der Vereinswebsite, Aushänge oder geeignete digitale Kommunikationswege erfolgen.
• Der Verein fördert eine Kultur des Hinsehens, der gegenseitigen Verantwortung und des respektvollen Umgangs miteinander.
§10 Inkrafttreten
Dieses Kinderschutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstandes ab sofort in Kraft.Es wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.