Kinderschutzkonzept der Sportvereinigung Glück Auf Ofden 1955 e.V.
Präambel
Unser Fußballverein trägt eine besondere Verantwortung für das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Von unseren rund 400 Mitgliedern sind etwa 140 Kinder und Jugendliche aktiv im Trainings- und Spielbetrieb eingebunden. Der Verein steht für Respekt, Fairness, Toleranz und Gewaltfreiheit. Wir schaffen ein sicheres Umfeld, in dem sich Kinder und Jugendliche sportlich und persönlich entwickeln können. Der Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt hatfür uns höchste Priorität.
§1 Geltungsbereich
Dieses Kinderschutzkonzept gilt für:
- alle Trainerinnen und Trainer
- Übungsleiterinnen und Übungsleiter
- Betreuerinnen und Betreuer
- Vorstandsmitglieder
- Ehrenamtliche
- Praktikantinnen und Praktikanten
- Helferinnen und Helfer bei Veranstaltungen
Es gilt für den Trainingsbetrieb, Spielbetrieb, Turniere, Fahrten, Freizeiten und alle Vereinsveranstaltungen.
§2 Kinderschutzbeauftragte / Ansprechpartner
Als zentrale Ansprechpartner für Fragen, Hinweise oder Verdachtsfälle benennen wir:
Jacqueline Obst (Geschäftsführerin)
Tim Diehr (stv. Geschäftsführer)
Sie fungieren als Kinderschutzbeauftragte des Vereins.
Aufgaben:
- Vertrauenspersonen für Kinder, Eltern und Vereinsmitglieder
- Entgegennahme von Hinweisen und Beschwerden
- Einleitung notwendiger Schritte
- Kontaktaufnahme zu Fachstellen oder Jugendamt
- Dokumentation von Vorfällen
- Sensibilisierung des Vereins für das Thema Kinderschutz
Die Kontaktdaten werden auf der Vereinswebsite sowie im Vereinsheim sichtbar ausgehängt.
§3 Verhaltenskodex
Alle im Verein tätigen Personen verpflichten sich zu folgendem Verhalten:
I. Umgang miteinander
- Wir begegnen Kindern und Jugendlichen mit Respekt und Wertschätzung.
- Wir tolerieren keine Form von Gewalt, Diskriminierung oder Mobbing.
- Wir achten auf eine altersgerechte Kommunikation.
II. Körperkontakt
- Körperkontakt erfolgt ausschließlich sportbezogen oder aus pädagogisch nachvollziehbaren Gründen.
- Hilfestellungen werden transparent gestaltet.
- Intime Bereiche werden niemals berührt.
III. Umkleide- und Duschsituationen
- Trainer betreten Umkleiden nur nach Ankündigung.
- Duschen mit Kindern/Jugendlichen ist untersagt.
- Die Privatsphäre wird jederzeit gewahrt.
IV. Einzeltraining / Gespräche
- Einzelgespräche finden möglichst in Sicht- oder Hörweite Dritter statt.
- Keine abgeschlossenen Räume ohne Transparenz.
V. Digitale Kommunikation
- Kommunikation erfolgt transparent (z. B. über offizielle Gruppen).
- Private Nachrichten an einzelne Minderjährige werden vermieden.
- Keine Weitergabe privater Fotos oder Videos.
§4 Präventionsmaßnahmen
Zur aktiven Vorbeugung werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Trainer und Betreuer
- Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung
- Regelmäßige Sensibilisierung zum Thema Kinderschutz
- Klare Regeln für Trainings- und Wettkampfsituationen
- Transparente Beschwerdewege
§5 Risikoanalyse im Fußballverein
Mögliche Risikobereiche:
- Umkleide- und Duschsituationen
- Auswärtsfahrten
- Turniere mit Übernachtungen
- Einzeltraining
- Digitale Kommunikation
- Emotionale Drucksituationen im Wettkampf
Diese Bereiche werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
§6 Beschwerde- und Interventionsverfahren
I. Bei einem Verdacht gilt:
- Ruhe bewahren
- Betroffene ernst nehmen
- Keine eigenen Ermittlungen durchführen
- Sofortige Information der Kinderschutzbeauftragten
- Dokumentation des Vorfalls
II. Weiteres Vorgehen
- Einschätzung der Situation
- Kontaktaufnahme mit Fachberatungsstellen
- Ggf. Information des Jugendamtes
- Schutz des betroffenen Kindes steht immer an erster Stelle
Absolute Vertraulichkeit wird gewährleistet.
§7 Beteiligung von Kindern und Eltern
- Kinder werden über ihre Rechte informiert.
- Eltern werden über das Kinderschutzkonzept informiert.
- Offene Gesprächskultur wird aktiv gefördert.
§8 Sanktionen
Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Gespräch und Ermahnung
- Schriftliche Verwarnung
- Ausschluss aus dem Trainingsbetrieb
- Vereinsausschluss
- Einschaltung externer Stellen
§9 Inkrafttreten
Dieses Kinderschutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstandes ab sofort in Kraft. Es wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.